Kontaktdaten
HANDLER Elektrotechnik
Adresse: Kirchengasse 1A/2/2, 2492 Eggendorf
Tel.nr.: +43 676 3432 093
E - Mail: handler.elektro@gmail.com
UID - Nr.: ATU83141379
Rechtsform: Einzelunternehmen
Interessensvertretung: Wirtschaftskammer
Bilder: Stock Fotos
AGB´s des Unternehmens
Handler Elektrotechnik
Stand: 2026
- Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen und Lieferungen von Handler Elektrotechnik gegenüber Kunden.
1.2 Abweichende Vereinbarungen oder Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
- Leistungen
2.1 Handler Elektrotechnik erbringt Leistungen im Bereich Elektrotechnik, insbesondere:
- Elektroinstallationen
- Wartungsarbeiten
- Reparaturen
- Störungsbehebungen
- Erweiterungen und Umbauten elektrischer Anlagen
2.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Auftrag.
- Angebote und Vertragsabschluss
3.1 Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
3.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Arbeiten zustande.
- Preise
4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro.
4.2 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Zeit- und Materialaufwand.
4.3 Materialpreise können aufgrund von Marktveränderungen (z. B. Rohstoffpreise wie Kupfer) angepasst werden, sofern zwischen Angebot und Ausführung erhebliche Preisänderungen eintreten.
- Anfahrt und Arbeitszeit
5.1 Die Fahrtzeit gilt als Arbeitszeit.
Beispiel:
0,5 Stunden Anfahrt
1 Stunde Arbeitszeit
0,5 Stunden Rückfahrt
→ verrechnet werden 2 Stunden Arbeitszeit.
5.2 Die Anfahrt ist im Arbeitszeitmodell enthalten.
5.3 Arbeitszeiten werden in Einheiten von 30 Minuten verrechnet. Jede angefangene halbe Stunde wird als volle halbe Stunde berechnet.
- Zusatzkosten
6.1 Für notwendige Parkgebühren oder ähnliche Auslagen kann das verrechnet werden.
6.2 Für Verbrauchsmaterial kann eine Pauschale von 35-80€ verrechnet werden.
6.3 Entsorgungskosten werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
- Zuschläge
Arbeitsleistungen außerhalb der regulären Arbeitszeiten werden nach Zeitabschnitten mit folgenden Zuschlägen verrechnet:
– Montag bis Donnerstag von 16:30 Uhr bis 20:00 Uhr: 50 % Zuschlag
– Freitag von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr: 50 % Zuschlag
– Samstag ganztägig: 50 % Zuschlag
– täglich von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr: 100 % Zuschlag
– Sonn- und Feiertage ganztägig: 100 % Zuschlag
Die Zuschläge werden entsprechend der tatsächlichen Lage der Arbeitszeit anteilig je Zeitabschnitt berechnet.“
- Kleinmaterial
Für Kleinmaterial kann eine Pauschale von 35-80€ pro Einsatz verrechnet werden.
- Zahlungsverzug
9.1 Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 5% berechnet werden.
9.2 Mahnspesen können mit 50€ pro Mahnung verrechnet werden.
9.3 Zusätzlich kann ein Verzugszuschlag von 2 % erhoben werden.
- Zahlungsbedingungen
Kleinaufträge
Kleinaufträge sind innerhalb von 7 nach Rechnungsstellung vollständig zu bezahlen.
Großaufträge (ab 3.999 €)
Es gelten folgende Zahlungsmodalitäten:
- 20 % bei Auftragserteilung
- 30 % zwischen Baustart und spätestens 7 Tage nach Baustart
- 50 % bei Fertigstellung
- Rechnungslegung
Rechnungen sind innerhalb von 1-2 Wochen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
- Wartung und Service
Für Wartungsleistungen kann eine monatliche Servicepauschale vereinbart werden.
- Terminvereinbarungen
Vereinbarte Termine sind verbindlich.
Sollte ein Termin vom Kunden nicht wahrgenommen werden, muss dieser mindestens 5 Tage vorher abgesagt werden.
Andernfalls kann der entstandene Aufwand verrechnet werden.
- Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass:
- Zugang zu den elektrischen Anlagen möglich ist
- Baustellen sicher zugänglich sind
- notwendige Vorleistungen anderer Gewerke rechtzeitig erfolgen
Verzögerungen durch andere Gewerke liegen nicht im Verantwortungsbereich von Handler Elektrotechnik.
- Arbeiten an bestehenden Anlagen
Bei Arbeiten an bestehenden elektrischen Anlagen kann keine Haftung für bereits vorhandene Mängel oder verdeckte Schäden übernommen werden.
- Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen nach österreichischem Recht.
Die Gewährleistung umfasst ausschließlich die durch Handler Elektrotechnik erbrachten Leistungen.
- Haftung
Handler Elektrotechnik haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden, soweit gesetzlich zulässig.
Für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen.
- Normen und Vorschriften
Alle Arbeiten werden gemäß den geltenden elektrotechnischen Normen und Vorschriften durchgeführt, insbesondere:
- ÖVE-Normen
- geltende Sicherheitsbestimmungen
Sollten sich Normen während eines Projektes ändern, können notwendige Anpassungen zusätzlich verrechnet werden
- Allgemeine Bestimmungen
19.1 Es gilt österreichisches Recht.
19.2 Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
19.3 Erfüllungsort ist der jeweilige Leistungsort beim Kunden, an dem die Arbeiten durchgeführt werden.
Der Unternehmenssitz von Handler Elektrotechnik in 2492 Eggendorf gilt als organisatorischer Standort des Unternehmens.
19.4 Für Streitigkeiten mit unternehmerischen Kunden wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Unternehmenssitz vereinbart, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände gemäß Konsumentenschutzgesetz.
- Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.